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   VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765   

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VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765 (https://dejure.org/2021,4820)
VG München, Entscheidung vom 03.02.2021 - M 4 K 17.47765 (https://dejure.org/2021,4820)
VG München, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - M 4 K 17.47765 (https://dejure.org/2021,4820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3b Abs. 1 Nr. 4, § 3d Abs. 2, § 3e Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Keine "soziale Gruppe" der Frauen, die im Irak Opfer von familiärer Gewalt sind

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1
    Irak: subsidiärer Schutz gewährt, Ex-Ehefrau und Tochter eines hochrangigen Offiziers beim Peschmerga

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Maßgebend ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit die Zielrichtung, die der Maßnahme unter den jeweiligen Umständen ihrem Charakter nach zukommt, nicht hingegen die subjektiven Gründe oder Motive, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, U.v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 13; B.v. 19.01.2009 - 10 C 52.07 - juris Rn. 22, 24).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Maßgebend ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit die Zielrichtung, die der Maßnahme unter den jeweiligen Umständen ihrem Charakter nach zukommt, nicht hingegen die subjektiven Gründe oder Motive, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, U.v. 04.07.2019 - 1 C 33/18 - juris Rn. 13; B.v. 19.01.2009 - 10 C 52.07 - juris Rn. 22, 24).
  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Zwischen den in § 3 Abs. 1 und § 3b AsylG genannten Verfolgungsgründen und den in § 3a Abs. 1 und 2 AsylG als Verfolgung eingestuften Handlungen oder dem Fehlen von Schutz vor solchen Handlungen muss, wie § 3a Abs. 3 AsylG klarstellt, eine Verknüpfung bestehen (BVerwG, B.v. 05.12.2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer Verfolgungshandlungen aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, U.v. 24.03.1987 - 9 C 321/85 - juris Rn. 9; B.v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.09.2018 - 1 B 45.18

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut greift auch § 3b Abs. 2 AsylG/Art. 10 Abs. 2 RL 2011/95/EU erst bei der zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einem der im jeweiligen Absatz 1 genannten Verfolgungsgründe, nicht für die Konstitution der "sozialen Gruppe" selbst (BVerwG, B.v. 17.09.2018 - 1 B 45/18 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, U.v. 24.03.1987 - 9 C 321/85 - juris Rn. 9; B.v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Auch eine kriminelle Verfolgung muss an ein in § 3 AsylG genanntes Merkmal anknüpfen, um als politische Verfolgung gelten zu können (vgl. OVG NRW, U.v. 28.3.2014 - 13 A 1305/13.A - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Auszug aus VG München, 03.02.2021 - M 4 K 17.47765
    Eine Rechtsmittelbelehrung, in der ein örtlich unzuständiges Gericht angegeben wird, setzt die Klagefrist (...) nicht in Lauf (vgl. BVerwG, B.v. 18.05.2009 - 5 B 2/09 - BeckRS Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 19.07.2019 - A 10 K 15283/17

    Subsidiärer Schutz für Frauen, die sich in der Türkei einer Zwangsheirat

  • VG Göttingen, 21.04.2020 - 2 A 917/17

    Ehrenmord; Flüchtlingsschutz; Irak; Subsidiärer Schutz

  • VG Cottbus, 18.08.2020 - 9 K 1502/19

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylG)

  • VG Berlin, 22.05.2018 - 25 K 22.17

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine zwangsverheiratete Frau aus der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - 13 A 39/12

    Anforderungen an eine Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure wegen der

  • VG Berlin, 17.08.2022 - 31 K 305.20

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei geschlechtsspezifischer Vorverfolgung in Form

    Auch im Übrigen gilt, dass Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund nicht in unzulässiger Weise vermischt werden dürfen, sondern prinzipiell voneinander zu unterscheiden sind (vgl. z.B. auch VG München, Urteil vom 3. Februar 2021 - M 4 K 17.47765 -, juris Rn. 35; Hailbronner, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 35b).

    Die Verfolgungshandlung muss regelmäßig an das bereits zuvor bestehende Verfolgungsmerkmal anknüpfen und kann mithin - wie auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. oben I. 2.1 b. aa.) - selbst dann eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG nicht erst definieren bzw. konstituieren, wenn eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise betroffen wird (vgl. etwa auch Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Januar 2022, a.a.O., Rn. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 6. Mai 2021, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2022, a.a.O.; VG München, Urteil vom 3. Februar 2021, a.a.O.; VG Cottbus, Urteil vom 18. August 2020 - 9 K 1502/19.A -, juris Rn. 22).

    Vergewaltigung, Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung bzw. Zwangsprostitution sind typische Ausdrücke - durch patriarchalische Gesellschaftsstrukturen geförderter - männlicher Dominanz- und Herrschaftsansprüche, mögen solche Maßnahmen im Einzelfall auch vollständig nur durch die individuellen psychischen Verfasstheiten der Verfolgenden zu erklären sein (die ihrerseits wiederum aber ebenfalls durch die Gesellschaftsstrukturen unterstützt und mitgeprägt werden; dies prinzipiell anerkennend z.B. auch VG München, Urteil vom 3. Februar 2021, a.a.O., juris Rn. 38); als solche - d.h. als Ausdrücke männlicher Dominanz- und Herrschaftsansprüche - werden sie von den Opfern regelmäßig auch empfunden.

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